Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rundum das Thema Osteoptahie.

Brauche ich eine Verordnung / Rezept vom Arzt?

Nein – Die Osteopathie wird nicht verordnet. Die Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung. Sie können direkt ein Termin vereinbaren.

Erstattet mir meine Krankenkasse die Kosten?

Das ist möglich. Einige gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstatten Ihnen einen Teil der Kosten. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Unsere Osteopathin ist Mitglied der BVO (Berufsverband für Osteopathen) und wird von den Krankenkassen anerkannt.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Ärztliche Befunde: Haben Sie bestimmte Diagnosen oder Befunde (z.B. Arztbriefe, OP-Berichte, CT, MRT o.ä.) erhalten, bringen Sie diese bitte zum Ersttermin mit.

Kleidung: Übliche, bequeme Alltagskleidung ist vollkommen in Ordnung.

Handtuch: Wir stellen Ihnen gerne ein Handtuch zur Verfügung.

Anfragen, Termine & Wünsche

Wir rufen Sie gern zurück!

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Erstbehandlung wird mit 1,5 Std. eingeplant, da hier auch eine Anamnese durchgeführt wird. Die Anamnese gehört zu unserem Service und die Erstbehandlung wird wie eine normale Behandlung in Rechnung gestellt. Die Folgebehandlungen dauern circa 50 bis 60 min.

Terminabsagen: Bis wann?

Bitte sagen Sie Ihren Termin rechtzeitig ab. Rechtzeitig ist mind. 24 Std. vor Terminbeginn. Ausfälle können in Rechnung gestellt werden.

Terminvereinbarungen. Bitte rechtzeitig.

Es besteht ein gewisser Terminvorlauf durch den hohen Andrang bei unserer Osteopathin. Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihre Termine.

Sie erreichen uns:
Mo.-Do. 08.00 – 20.30 Uhr, Fr. 08.00 – 18.00 Uhr

(04545) 78 98 0